Militärgeistlichkeit

Eine besondere Stellung innerhalb der Wehrmachtsstrukturen hatten die Geistlichen der Wehrmacht, die sogenannten Kriegspfarrer, inne. Den zuständigen Militärbischöfen unterstellt waren sie Beamte der Wehrmacht im Offizierrang.

Neben den offiziellen Kriegspfarrern gab es noch etwa 20.000 katholische Geistliche und Ordensleute die als normale Soldaten eingezogen wurden. Auf Grund eines geheimen Zusatzprotokolls zum Reichskonkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Reichsregierung war es möglich, auch ordinierte Priester im Falle der Mobilmachung z.B. als Sanitätssoldaten zum Militärdienst einzuziehen. Diese Soldaten wurden dann, ohne daß dies eine offizielle Bezeichnung war, Priestersoldaten genannt. Das Ausüben jeglicher geistlicher Tätigkeit war ihnen gemäß H.Dv. 373 mit wenigen Ausnahmen verboten. Soweit bekannt hat dieses Verbot jedoch kaum einer beachtet und so vielen Soldaten die Möglichkeit zur religiösen Betätigung im Sinne von Gottesdienst oder Beichte gegeben.

Neben den Kriegspfarrern wurden ebenso evangelische Geistliche als Soldaten in die Wehrmacht eingezogen. Da für diese die Einschränkungen des Reichskonkordates nicht galten, konnten protestantische Theologen überall in der Wehrmacht eingesetzt werden.